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AMV2012-2

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Organisatorisches

Datum: 16.09.2012
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Ort: Seminarraum in Hamburg, Mexikoring 15, 22297 Hamburg, Germany

Die Feststellung des Stimmrechts fuer die ordentlichen Mitglieder findet ab 13:00 Uhr statt. Entweder direkt in den Seminarraeumen, oder aber in den Clubraeumen im Mexikoring 21.


Tagesordnung

CCC Hansestadt Hamburg e.V.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16. September des Jahres 2012 um 14:00 Uhr.

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Formalia
    1. Versammlungsleiter und Protokollführer werden bestimmt
    2. Überprüfung der Beschlußfähigkeit
    3. Verabschiedung der Tagesordnung
    4. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Einladung
  3. Aussprache (Zeitlich begrenzt auf 30 Minuten auf Wunsch vom Antragsteller)

    "In der Aussprache soll jeder die Möglichkeit erhalten, zu sagen, was er von dem Verein erwartet
    und wie er sich sein eigenes Tun im Verein in Zukunft vorstellt."

    "Ich möchte wissen, was die Hamburger eigentlich vom Club wollen und erwarten.
    Dieses Dienstagsplenum kann ja nicht alles gewesen sein."


  4. Verlesung des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung.
  5. Bericht der Kassenprüfer und des Vorstandes
    1. Finanzbericht des Schatzmeisters
    2. Bericht der Kassenprüfer
    3. Bericht des Vorstandes
  6. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
  7. Satzungsänderungen
    1. SA1 - Fördermitglieder besser definieren
    2. SA2 - Beitragslaufzeiten
  8. Anträge und Projekte
    1. Genehmigung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung
    2. Genehmigung der Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen
  9. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes
    1. Wahl der Erfakreisvertreter

Anträge

SA1 - Fördermitglieder besser definieren

Begründung: Fördermitglieder, die sich durch eine finanzielle Unterstützung in Form
einer Fördermitgliedschaft hervorheben, sind nicht passiv. Eventuell sind
sie sogar beratend und aktiv beteiligt an den Vorgängen im Verein. Daher
die Klarstellung und Korrektur von "passiven, zu "unterstützenden"
(Förder-)Mitgliedern.

Aktuell:

   §3 Mitgliedschaft

   (6) Fördermitglieder sind passive Mitglieder ohne
   Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Neu:

   §3 Mitgliedschaft

   (6) Fördermitglieder sind passiveunterstützende Mitglieder ohne
   Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.


SA2 - Beitragslaufzeiten

Begründung: Eine Streichung, bzw. Umbenennung des "Jahresbeitrag" zu "Mitgliedsbeitrag"
wuerde eine flexiblere Gestaltung der Mitgliedschaft ermöglichen. So könnten
Halbjährliche-, Quartals-, oder Monatsmitgliedschaften realisiert werden.
Moeglich waeren auch Tagesmitgliedschaften, in denen Veranstaltungen von
den jeweiligen Besuchern durch eine (bspw.) taggenaue Foerdermitgliedschaft
unterstuetzt werden koennen. Foerdermitgliedschaften haben gemäß §3, Abs. 6
kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung

Aktuell:

   §6 Beitrag

   (1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und einen Jahresbeitrag.
   Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung
   beschlossen wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge
   ruht die Mitgliedschaft.

Neu:

   §6 Beitrag

   (1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und einen JahresMitgliedsbeitrag.
   Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung
   beschlossen wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge
   ruht die Mitgliedschaft.

Genehmigung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung

Beitragsordnung für den Verein "CCC Hansestadt Hamburg e.V."

Stand vom 01.08.2012

§1 Allgemeines

Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.


§2 - Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt EUR 180,00 pro Kalenderjahr. Der ermäßigte Beitragssatz für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose beträgt EUR 90,00 pro Kalenderjahr.
  2. Der Beitrag für Fördermitgliedschaften (Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften, juristische Personen und natürliche Personen ohne Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen) kann frei gewählt werden.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  4. Jeweils bei Einreichung eines Neuantrages auf Mitgliedschaft wird eine Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 23,00 berechnet. Der Vorstand kann auf Beschluß zeitlich begrenzt die Entrichtung einer Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr aussetzen.


§3 - Beginn und Ende der Beitragspflicht

  1. Der Verein erhebt für das Kalenderjahr 2009 erstmals Beiträge.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig sowie bei der Neuaufnahme von Mitgliedern mit der Mitgliedschaft gemäß §6 der Satzung zur Zahlung fällig. Ansonsten wird der Mitgliedsbeitrag jeweils mit dem Beginn eines Abrechnungszeitraumes im Voraus fällig.
  3. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.


§4 - Fälligkeit und Zahlung des Beitrages; Mahnung

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraumes im Voraus fällig. Bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit ab einem Monat ist die Zahlung spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung auf das Vereinskonto vorzunehmen. Bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit unter einem Monat ist die Zahlung spätestens bei Antragsabgabe vorzunehmen.
  2. Jedes ordentliche Mitglied ist in der Pflicht rechtzeitig und zügig dafür Sorge zu tragen, das sein Beitrag auf das Vereinskonto zeitnah eingeht.
  3. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste Zahlungserinnerung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite Zahlungserinnerung.


§5 - Ausschluss Der Vorstand hat gemäß §5, Abs. 1 der Satzung das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Zahlungserinnerung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.


§6 - Veränderungen

Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat das Mitglied diesen Umstand dem Vorstand und dem Schatzmeister mitzuteilen. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für den nächsten Abrechnungszeitraum.


§7 - Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

Hamburg, den 01.08.2012


Genehmigung der Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen

Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen

Erstattungen von Reisekosten und Auslagen haben im Voraus schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Die Erstattung von Kosten muss durch ein Mitglied des Vorstandes vorab genehmigt worden sein. Die Erstattung hat unbar zu erfolgen.