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AMV2012-2: Unterschied zwischen den Versionen

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## Wahl der Erfakreisvertreter
 
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Fördermitglieder, die sich durch eine finanzielle Unterstützung in Form<br/> einer Fördermitgliedschaft hervorheben, sind nicht passiv. Eventuell sind<br/> sie sogar beratend und aktiv beteiligt an den Vorgängen im Verein. Daher<br/> die Klarstellung und Korrektur von "passiven, zu "unterstützenden"<br/> (Förder-)Mitgliedern.
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Halbjährliche-, Quartals-, oder Monatsmitgliedschaften realisiert werden.<br/>
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Moeglich waeren auch Tagesmitgliedschaften, in denen Veranstaltungen von<br/>
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    (1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und einen Jahresbeitrag.
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    Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung
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    beschlossen wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge
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    ruht die Mitgliedschaft.
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    (1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und einen <S>Jahres</S><U>Mitglieds</U>beitrag.
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    Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung
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    beschlossen wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge
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    ruht die Mitgliedschaft.
  
  

Version vom 1. September 2012, 15:36 Uhr

Organisatorisches

Datum: 16.09.2012
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Ort: Seminarraum in Hamburg, Mexikoring 15, 22297 Hamburg, Germany

Die Feststellung des Stimmrechts fuer die ordentlichen Mitglieder findet ab 13:00 Uhr statt. Entweder direkt in den Seminarraeumen, oder aber in den Clubraeumen im Mexikoring 21.


Tagesordnung

CCC Hansestadt Hamburg e.V.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16. September des Jahres 2012 um 14:00 Uhr.

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Formalia
    1. Versammlungsleiter und Protokollführer werden bestimmt
    2. Überprüfung der Beschlußfähigkeit
    3. Verabschiedung der Tagesordnung
    4. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Einladung
  3. Aussprache (Zeitlich begrenzt auf 30 Minuten auf Wunsch vom Antragsteller)

    "In der Aussprache soll jeder die Möglichkeit erhalten, zu sagen, was er von dem Verein erwartet
    und wie er sich sein eigenes Tun im Verein in Zukunft vorstellt."

    "Ich möchte wissen, was die Hamburger eigentlich vom Club wollen und erwarten.
    Dieses Dienstagsplenum kann ja nicht alles gewesen sein."


  4. Verlesung des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung.
  5. Bericht der Kassenprüfer und des Vorstandes
    1. Finanzbericht des Schatzmeisters
    2. Bericht der Kassenprüfer
    3. Bericht des Vorstandes
  6. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
  7. Satzungsänderungen
    1. SA1 - Fördermitglieder besser definieren
    2. SA2 - Beitragslaufzeiten
  8. Anträge und Projekte
    1. Genehmigung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung
    2. Genehmigung der Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen
  9. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes
    1. Wahl der Erfakreisvertreter

Anträge

SA1 - Fördermitglieder besser definieren

Begründung:

Fördermitglieder, die sich durch eine finanzielle Unterstützung in Form
einer Fördermitgliedschaft hervorheben, sind nicht passiv. Eventuell sind
sie sogar beratend und aktiv beteiligt an den Vorgängen im Verein. Daher
die Klarstellung und Korrektur von "passiven, zu "unterstützenden"
(Förder-)Mitgliedern.

Aktuell:

   §3 Mitgliedschaft

   (6) Fördermitglieder sind passive Mitglieder ohne
   Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Neu:

   §3 Mitgliedschaft

   (6) Fördermitglieder sind passiveunterstützende Mitglieder ohne
   Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.


SA2 - Beitragslaufzeiten

Begründung:

Eine Streichung, bzw. Umbenennung des "Jahresbeitrag" zu "Mitgliedsbeitrag"
wuerde eine flexiblere Gestaltung der Mitgliedschaft ermöglichen. So könnten
Halbjährliche-, Quartals-, oder Monatsmitgliedschaften realisiert werden.
Moeglich waeren auch Tagesmitgliedschaften, in denen Veranstaltungen von
den jeweiligen Besuchern durch eine (bspw.) taggenaue Foerdermitgliedschaft
unterstuetzt werden koennen. Foerdermitgliedschaften haben gemäß §3, Abs. 6
kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung

Aktuell:

   §6 Beitrag

   (1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und einen Jahresbeitrag.
   Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung
   beschlossen wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge
   ruht die Mitgliedschaft.

Neu:

   §6 Beitrag

   (1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und einen JahresMitgliedsbeitrag.
   Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung
   beschlossen wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge
   ruht die Mitgliedschaft.